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Prostitutionstätigkeit

Kurzbeschreibung

Sie können die Beantragung einer Erlaubnis zur Prostitutionstätigkeit elektronisch durchführen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Die Leistung ist gebührenpflichtig. Nutzen Sie für weiterführende Informationen bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.