Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Betreiber des Kommunalportal.NRW, KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister, hat den Anspruch, die Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Mandanten "Rhein-Kreis Neuss" des Kommunalportal.NRW.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die oben genannte Internetseite ist ein Mandant vom Kommunalportal.NRW und wurde bislang erst per Selbsttest auf Barrierefreiheit geprüft. Eine unabhängige Prüfung des Kommunalporta.NRW durch ein spezialisiertes Drittunternehmen ist beauftragt, aber steht aufgrund der allgemeinen Ressourcen-Engpässe in diesem Bereich noch aus. Über eine Vereinbarkeit mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen sind daher derzeit noch keine genauen Angaben vorhanden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit nicht bekannt aus oben genannten Gründen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 6. Dezember 2022 erstellt. Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung der Betreiber des Kommunalportal.NRW.

Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 6. Dezember 2022

Kontaktmöglichkeiten

Wenn Sie Anmerkungen oder Anregungen zum Thema Barrierefreiheit haben oder etwaige Mängel mitteilen wollen, nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse links am Seitenende. Wir werden dann Kontakt zum KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister herstellen. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer einfachen E-Mail keine personenbezogenen Daten übersenden sollten. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzerklärung.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite von den Verantwortlichen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

Per E-Mail ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen: Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.