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Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung

Kurzbeschreibung

Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen. Sie können diesen Antrag elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.

Sie benötigen ein gültiges Servicekonto.NRW oder ein vergleichbares deutsches Nutzerkonto.

Die Leistung ist gebührenpflichtig. Nutzen Sie für weiterführende Informationen bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.