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Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung

Kurzbeschreibung

Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen. Sie können diesen Antrag elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.

Für die Nutzung des Dienstes benötigen Sie eine gültige BundID zur sicheren Identifikation und Authentifizierung. Falls Sie noch kein BundID-Konto haben, können Sie diese zu Beginn des Online-Antrags schnell und einfach anlegen.

Die Leistung ist gebührenpflichtig. Nutzen Sie für weiterführende Informationen bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.