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Bewachungsgewerbe

Kurzbeschreibung

Sie möchten gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? So bspw. Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Werttransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Sie können den Antrag auf eine Erlaubnis zum Bewachungsgewerbe elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Die Leistung ist gebührenpflichtig. Nutzen Sie für weiterführende Informationen bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.