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Parkausweis für Handwerker & Soziale Dienste
Kurzbeschreibung
Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende mit Betriebssitz in Rommerskirchen können zur Erleichterung der Parkplatzsuche eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen. Neben ortgebundenen Parkausweisen können Sie auch gebietsübergreifende Ausnahmegenehmigungen beantragen.
Onlinedienstleistung
Nur wenn Sie Ihren Firmensitz in der Gemeinde Rommerskirchen haben, reichen Sie den Antrag bei uns ein. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, in der Ihr Gewerbe gemeldet ist.
- 175 Euro Jahresgebühr für gesamt Nordrhein-Westfalen
- 90 Euro Jahresgebühr für den Regierungsbezirk Düsseldorf
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Neuss
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- Oberstraße 91
- 41460 Neuss
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