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Führerschein Umtausch (nach 1998 ausgestellt)

Kurzbeschreibung

Führerscheine, die nach 1998 ausgestellt wurden, müssen spätestens bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Umtausch der Führerscheine findet in einem gestaffelten System statt. Bitte beachten Sie dazu die gesetzlichen Fristen. Sie können diesen Antrag elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.

 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001 19.1.2026
2002 - 2004 19.1.2027
2005 - 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
2011 19.1.2032
2012 - 18.1.2013 19.1.2033

(*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)

Zuständige Einrichtungen