Verkauf eines KFZ melden
Kurzbeschreibung
Als Kfz-Halter müssen Sie den Fahrzeugverkauf unverzüglich schriftlich bei der Zulassungsbehörde melden. Der Käufer bestätigt den Erhalt der Zulassungsdokumente im Kaufvertrag; damit geht die Verfügungsgewalt über. Sie bleiben jedoch solange als Halter geführt, bis das Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben ist. Hinweise finden Sie auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Den Verkauf eines Fahrzeuges können Sie hier Online melden.
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Straßenverkehrsamt Neuss
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- Straße: Oberstraße Hausnummer: 91
- PLZ: 41460 Ort: Neuss
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