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Anerkennung ausländischer Berufsausbildung in nichtakademischen Gesundheitsfachberufen (Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung)

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Beschreibung

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Gesundheitsfachberuf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen (Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung).

Für die Anerkennung überprüft zuerst die Bezirksregierung Münster, ob Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation entspricht. Grundlage dieser Prüfung sind Ihre Zeugnisse und einschlägigen Berufserfahrungen. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten objektiven Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung.

Erst im Anschluss können Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung bei uns beantragen. Sie erhalten Ihre Urkunde, wenn Sie die subjektiven Voraussetzungen erfüllen.

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Zuständige Einrichtungen