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Beistandschaft für ein Kind nach § 1715 Bürgerliches Gesetzbuch beenden

Beschreibung

Beendigung einer bestehenden Beistandschaft beim Jugendamt für ein Kind nach § 1715 BGB; der bisherige Unterstützungsauftrag des Jugendamts endet auf Antrag des berechtigten Elternteils.

 
 
 

Zuständige Einrichtungen