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Auskunft des alleinigen Sorgerechts – Negativattest – § 58 SGB VIII

Kurzbeschreibung

Nachweis, dass für ein Kind keine gemeinsame Sorgeerklärung der Eltern vorliegt und somit nur ein Elternteil das Sorgerecht innehat; wird vom Jugendamt nach § 58 SGB VIII ausgestellt.

Zuständige Einrichtungen