Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter nach Untersagung
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Beschreibung
Wenn Ihnen die Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, können Sie beantragen, Ihr Gewerbe durch einen geeigneten Stellvertreter weiterführen zu lassen. Sie können diesen Antrag elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.
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Zuständige Einrichtungen
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Amt für Sicherheit und Ordnung
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- Auf der Schanze 4
- 41515 Grevenbroich
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- Telefon:
02181 601-3201 - Fax:
02181 601-3299 - E-Mail:
ordnungsamt@rhein-kreis-neuss.de
- Telefon:
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