Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
Kurzbeschreibung
Sie können eine Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel elektronisch beantragen.
Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Beschreibung
Wer die gewerbsmäßige Waffenherstellung oder den gewerbsmäßigen Waffenhandel durch eine Stellvertretende Person betreiben will, benötigt eine Stellvertretererlaubnis. Sie wird der Erlaubnisinhaberin oder dem Erlaubnisinhaber für eine bestimmte stellvertretenden Person erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
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Ausweisdokument,
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Nachweis der Fachkunde,
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Nachweis der Sachkunde,
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Nachweis zur Niederlassung und zu den Betriebs- beziehungsweise Geschäftsräumen,
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gegebenenfalls Abschrift bereits erteilter Waffenhandelserlaubnis,
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ggf. Handelsregisterauszug.
Die Erlaubnis erlischt, wenn die Erlaubnisinhaberin oder der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden. Die Inhaberin oder der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 WaffG hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Es fallen Gebühren in Höhe von 300,00 Euro bis 2000,00 Euro an.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Polizeiverwaltung
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- Jülicher Landstraße 178
- 41464 Neuss
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