Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
Kurzbeschreibung
Wer die gewerbsmäßige Waffenherstellung oder den gewerbsmäßigen Waffenhandel durch eine Stellvertretende Person betreiben will, benötigt eine Stellvertretererlaubnis. Sie können diese Erlaubnis elektronisch stellen. Nutzen Sie dafür die verlinkte Onlinedienstleistung im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Onlinedienstleistungen
Die Leistung ist gebührenpflichtig. Nutzen Sie für weiterführende Informationen bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Polizeiverwaltung
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- Jülicher Landstraße 178
- 41464 Neuss
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