BIS: Suche und Detail

Anlagengenehmigung und -zulassung nach BImSchG

Kurzbeschreibung

Anlagen wirken durch Lärm, Erschütterungen oder andere Emissionen auf die Umwelt ein. Bestimmte Anlagen sind daher als gefährlich eingestuft. Soll eine solche Anlage in Betrieb genommen oder sollen daran Änderungen vorgenommen werden, sind eine Genehmigung beziehungsweise eine Zulassung erforderlich.

Nachfolgende Antragsverfahren können für den Zuständigkeitsbereich des Rhein-Kreis Neuss direkt über den Onlinedienst ELiA-Online digital eingereicht werden:

  1. Errichtung und Betrieb von Anlagen
  2. Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage
  3. Vereinfachtes Verfahren nach BImSchG
  4. Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG
  5. Vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG
  6. Anzeige über eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage
  7. Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG (Entgegennahme)
  8. Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG (Genehmigung für wesentliche Änderung)
  9. Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG (Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien)

Alle weiterführenden Informationen entnehmen Sie bitte direkt dem Onlinedienst ELiA-Online.

Zuständige Einrichtungen