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Ausnahmegenehmigung für den Straßenraum zum Parken und Halten
Kurzbeschreibung
In dringenden Fällen können Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften über das Halten und Parken erteilt werden, beispielsweise für Wohnungsumzüge, größere Warenanlieferungen oder für Baumaßnahmen. Für die Gemeinde Rommerskirchen kann dieser Antrag elektronisch eingereicht werden. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.
Onlinedienstleistung
Über unser Portal können Sie ausschließlich Ausnahmegenehmigungen für die Gemeinde Rommerskirchen stellen.
Ausnahmegenehmigungen für die kreisangehörigen Städte Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Korschenbroich, Kaarst, Jüchen und Meerbusch sind bei der jeweiligen Stadtverwaltung einzureichen.
25,00 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Neuss
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- Oberstraße 91
- 41460 Neuss
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