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Ausnahmegenehmigung für den Straßenraum zum Parken und Halten

Kurzbeschreibung

In dringenden Fällen können Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften über das Halten und Parken erteilt werden, beispielsweise für Wohnungsumzüge, größere Warenanlieferungen oder für Baumaßnahmen. Für die Gemeinde Rommerskirchen kann dieser Antrag elektronisch eingereicht werden. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.

Onlinedienstleistungen

Über unser Portal können Sie ausschließlich Ausnahmegenehmigungen für die Gemeinde Rommerskirchen stellen.

Ausnahmegenehmigungen für die kreisangehörigen Städte Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Korschenbroich, Kaarst, Jüchen und Meerbusch sind bei der jeweiligen Stadtverwaltung einzureichen.

25,00 €

Zuständige Einrichtungen