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Meldeverfahren Gesundheitsfachberufe

Kurzbeschreibung

Wer als angerhöriger der nichtakademischen Heilberufe eine eigene Praxis eröffnen will oder Mitarbeiter in diesem Bereich beschäftigen möchte, muss dies beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden. Sie können die Anmeldung elektronisch stellen. Ebenso müssen Sie jegliche Änderungen und die Beendigung anzeigen. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.

Onlinedienstleistungen

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Zuständige Einrichtungen