BIS: Suche und Detail

Heilpraktiker Praxiseröffnung

Kurzbeschreibung

Wer als Nicht-Arzt die Heilkunde im Sinne des § 1 Absatz 2 des Heilpraktikergesetzes in eigener Praxis ausüben will, muss sich beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden. Sie können diese Anmeldung elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.

Onlinedienstleistung

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen