Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel
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Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneien ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die apothekenpflichtige Arzneimittel versendet werden sollen, ist eine eigene Versandhandelserlaubnis zu beantragen. Sie können diesen Antrag elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.
§ 43 Absatz 1 Arzneimittelgesetz (AMG)
§ 11a Apothekengesetz (ApoG)
https://rhein-kreis-neuss.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12265/show