Konzession für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken
Kurzbeschreibung
Wenn Sie eine Privatkrankenanstalt betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine gewerberechtliche Erlaubnis, eine sogenannte Konzession. Nutzen Sie für Ihren Antrag die verlinkte Onlinedienstleistung im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Onlinedienstleistungen
Die Leistung ist gebührenpflichtig. Nutzen Sie für weiterführende Informationen bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.