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Dienstleistungsinformationen
Zulassung zur Fischerprüfung
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen. Sie können diesen Antrag elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.
Die Leistung ist gebührenpflichtig. Nutzen Sie für weiterführende Informationen bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Amt für Sicherheit und Ordnung
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- Auf der Schanze 4
- 41515 Grevenbroich
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