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Dienstleistungsinformationen
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Volljährige)
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind Sie verpflichtet, maximal 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. Sie können die Belehrung bequem und einfach per App absolvieren. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.
§§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
(20,00 EUR) |
(6,00 EUR) |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Gesundheitsamt
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- Auf der Schanze 1
- 41515 Grevenbroich
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