Hilfe zur Pflege
Kurzbeschreibung
Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragen. Diesen Antrag können Sie elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.
Onlinedienstleistungen
§§ 61 bis 66a Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Es fallen keine Gebühren an.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Hilfen bei stationärer Pflegebedürftigkeit
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- Straße: Lindenstraße Hausnummer: 4-6
- PLZ: 41515 Ort: Grevenbroich
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- E-Mail:
heimpflege@rhein-kreis-neuss.de
- E-Mail:
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