Bewachungsgewerbe
Kurzbeschreibung
Sie möchten gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? So bspw. Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Werttransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Sie können den Antrag auf eine Erlaubnis zum Bewachungsgewerbe elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Onlinedienstleistungen
Die Leistung ist gebührenpflichtig. Nutzen Sie für weiterführende Informationen bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Sicherheit und Ordnung
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- Auf der Schanze 4
- 41515 Grevenbroich
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- Telefon:
02181 601-3201 - Fax:
02181 601-3299 - E-Mail:
ordnungsamt@rhein-kreis-neuss.de
- Telefon:
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