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Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beantragen

Kurzbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Tiere züchten, halten, mit ihnen handeln oder Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes. Sie können diese Erlaubnis elektronisch beantragen. Nutzen Sie dafür die verlinkte Onlinedienstleistung im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Für die Nutzung des Dienstes benötigen Sie eine gültige BundID zur sicheren Identifikation und Authentifizierung. Falls Sie noch kein BundID-Konto haben, können Sie diese zu Beginn des Online-Antrags schnell und einfach anlegen.

Die Leistung ist gebührenpflichtig. Nutzen Sie für weiterführende Informationen bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.

Zuständige Einrichtungen