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Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen

Kurzbeschreibung

Wer die gewerbsmäßige Waffenherstellung oder den gewerbsmäßigen Waffenhandel durch eine Stellvertretende Person betreiben will, benötigt eine Stellvertretererlaubnis. Sie können diese Erlaubnis elektronisch stellen. Nutzen Sie dafür die verlinkte Onlinedienstleistung im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Die Leistung ist gebührenpflichtig. Nutzen Sie für weiterführende Informationen bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.

Zuständige Einrichtungen