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Heilpraktiker Praxiseröffnung
Kurzbeschreibung
Wer als Nicht-Arzt die Heilkunde im Sinne des § 1 Absatz 2 des Heilpraktikergesetzes in eigener Praxis ausüben will, muss sich beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden. Sie können diese Anmeldung elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Gesundheitsamt
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- Auf der Schanze 1
- 41515 Grevenbroich
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