Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel
Kurzbeschreibung
Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneien ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die apothekenpflichtige Arzneimittel versendet werden sollen, ist eine eigene Versandhandelserlaubnis zu beantragen. Sie können diesen Antrag elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.
Onlinedienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Apothekenaufsicht
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- Auf der Schanze 1
- 41515 Grevenbroich
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- Telefon:
02181 601-5370 - Fax:
02181 601-85370 - E-Mail:
apothekenaufsicht@rhein-kreis-neuss.de
- Telefon:
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