Fahrlehrererlaubnis- Erweiterung oder Umschreibung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie als (selbständige) Fahrlehrerin oder (selbständiger) Fahrlehrer Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis. Sie können diesen Antrag elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.
Onlinedienstleistungen
Die Leistung ist gebührenpflichtig. Nutzen Sie für weiterführende Informationen bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Fahrerlaubnisbehörde
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- Straße: Oberstraße Hausnummer: 91
- PLZ: 41460 Ort: Neuss
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- Telefon:
02131 928-9050 - Fax:
02131 928-3606 - E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde@rhein-kreis-neuss.de
- Telefon:
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