Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke
Kurzbeschreibung
Wer als Träger*in eines Krankenhauses eine Krankenhausapotheke betreiben will, muss eine Erlaubnis nach § 14 Apothekengesetz (ApoG) beantragen. Sie können diesen Antrag elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Apothekenaufsicht
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- Auf der Schanze 1
- 41515 Grevenbroich
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- Telefon:
02181 601-5370 - Fax:
02181 601-85370 - E-Mail:
apothekenaufsicht@rhein-kreis-neuss.de
- Telefon:
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