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Anwärterbefugnis (Fahrlehrer)

Kurzbeschreibung

Wenn Sie als (selbständige) Fahrlehrerin oder (selbständiger) Fahrlehrer Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis. Sie können diesen Antrag elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.

Onlinedienstleistungen

Die Leistung ist gebührenpflichtig. Nutzen Sie für weiterführende Informationen bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.

Zuständige Einrichtungen