BIS: Suche und Detail

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Volljährige)

Kurzbeschreibung

Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind Sie verpflichtet, maximal 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. Sie können die Belehrung bequem und einfach per App absolvieren. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.

Onlinedienstleistungen

§§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Name Typ Kosten
Hygienebelehrung klassisch Verwaltungsgebuehr 20,00 EUR
Hygienebelehrung Ehrenamt Verwaltungsgebuehr 6,00 EUR

Zuständige Einrichtungen