Verpflichtungserklärung
Kurzbeschreibung
Mit einer Verpflichtungserklärung übernimmt eine Person (der Verpflichtungsgeber) die finanzielle Verantwortung für einen Staatsangehörigen aus einem Drittstaat (zum Beispiel für Wohnraum, Krankenversorgung oder Pflege). Diese Erklärung hilft dem Drittstaatsangehörigen dabei, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel oder ein Schengenvisum zu erfüllen.
Als Verpflichtungsgeber können Sie den Antrag elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.
Onlinedienstleistungen
29,00 Euro: je Verpflichtungserklärung
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Ausländerbehörde
-
- Lindenstraße 10
- 41515 Grevenbroich
-
- Telefon:
02181 601-3298 - Fax:
02181 601-83298 - E-Mail:
auslaenderbehoerde@rhein-kreis-neuss.de
- Telefon:
-